Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder wie wir es sagen: „Das Kleingedruckte“
  • Buchung: Diese Buchung/Anmeldung ist verbindlich. Änderungen der Termine und Angebote bleiben vorbehalten.
  • Der Unterricht findet einmal wöchentlich als Präsenzunterricht oder in bestimmten Ausnahmefällen aus wichtigem Grund (z.B. Pandemie, behördliche Schließungsanordnung) ersatzweise als Online-Unterricht (live-online oder per Videomaterial) zu den angegebenen Terminen statt.
  • Honorar und Zahlungsweise: Das Honorar wird jeweils zum 5. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig und mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Es wird auch dann fällig, wenn am Unterricht nicht teilgenommen wird.
  • Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so werden die von Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern die Tanzschule die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden sind.
  • Ein Wechsel in eine günstigere Vertragsvariante ist zum Folgemonat möglich.
  • Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung der Teilnehmer sind der Tanzschule unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
  • Tanzen ist das ganze Jahr über möglich, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage sowie in den Tanzschulferien. Diese sind über das Jahr verteilt und werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der Unterricht findet garantiert an mindestens 40 Wochen pro Jahr statt.
    Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist in dieser Zeit weiter zu entrichten, da es sich bei dem monatlichen Mitgliedbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird.
  • Die Abmeldung zum Ende der Erstlaufzeit beträgt 1 Monat. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung zum Ende der Erstlaufzeit, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Die Abmeldung muss in Textform
  • Außerdem ist die Hausordnung Bestandteil der Geschäftsbedingungen.
SEPA-Lastschriftmandat
 
Die Vertragsparteien vereinbaren die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist der Erstlastschrift auf 5 Tage und akzeptieren die Anmeldung als Vorabankündigung (Pre-Notification) für die Erst- und Folgelastschriften in der Höhe der monatlichen Beiträge.
Das Fälligkeitsdatum der Abbuchung ist der 5. des Beitragsmonats. Falls der 5. auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, wird am darauffolgenden Bankarbeitstag abgebucht.
Falls das SEPA-Lastschriftmandat verspätet erteilt wird, so wird vereinbart, dass alle bis dahin fälligen Beiträge am 5. des Folgemonats der Erteilung abgebucht werden.
Bei Rückgabe der SEPA-Lastschrift mangels Deckung, wird vereinbart, dass alle offenen Beiträge zuzüglich 5,- € Bearbeitungsgebühr am 5. des Folgemonats abgebucht werden.

Ich ermächtige (Wir ermächtigen) die MEYERROSE tanzen und mehr…GmbH hiermit wiederkehrende Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels SEPA-Basis-Lastschrift unter der Gläubiger-Identifikationsnummer DE08ZZZ00000972347 und der Mandatsreferenznummer (entspricht Ihrer IBAN – siehe unten) einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der MEYERROSE tanzen und mehr…GmbH auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Alles Weitere wird in denen von mir (uns) durch die Unterschrift angenommenen AGB, die zum SEPA-Lastschriftmandat gehören, geregelt.

Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Gültig ab 01.03.2022

Hausordnung
 
  • Hausordnung - Geltungsbereich

Willkommen bei der MEYERROSE tanzen und mehr…GmbH!
Diese Hausordnung ist gültig

für Besucher, Nutzer, Gäste oder sonstige Personen           - nachfolgend Besucher -
sowie Räumlichkeiten der MEYERROSE tanzen und mehr…GmbH
und aller externen Unterrichtsorte                                  - nachfolgend Tanzschule -
 
egal aus welchem Grund (Tanzunterricht, Gastronomiebesuch) diese die Räumlichkeiten betreten und unabhängig davon, ob eine Veranstaltung durchgeführt wird.
  • Hausrecht
Der Tanzschule steht in den Räumlichkeiten das alleinige Hausrecht zu.
Den Anweisungen der Tanzschule ist Folge zu leisten.
Besucher haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von Veranstaltungen oder auch zu einem dauerhaften Hausverbot führen.

Besuchern wird der Zutritt zur Tanzschule verweigert oder verwiesen, wenn diese:
  • die Anordnungen nicht befolgen
  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
  • gewaltbereit oder zur Anstiftung von Gewalttaten bereit sind
  • ein Hausverbot besteht
 
  • Typisch MEYERROSE tanzen und mehr…GmbH
In der Tanzschule verwenden wir das wertschätzende und respektvolle Du.
Dies ist die Grundlage für den Umgang miteinander – höflich und respektvoll.
Wir – die Tanzschule unterrichten gästeorientiert und individuell.
Beim Tanzen ist darauf zu achten, dass raum- und personenangepasst getanzt wird. Wir nehmen aufeinander Rücksicht.

Es gibt keine Kleidungsvorschriften für den Unterricht.
Jedem wie es gefällt und auch angemessen ist.
Natürlich ist im sportlichen Bereich z.B. Kindertanz, Hip Hop andere Kleidung sinnvoll wie im Gesellschaftstanz. Dies gilt auch für das Schuhwerk! Bitte Rücksicht auf die anderen Besucher und auch auf die Tanzfläche nehmen.
  • Sauberkeit
Die Räumlichkeiten bzw. die Einrichtungsgegenstände sind von den Besuchern sorgsam zu behandeln, in einem sauberen Zustand zu hinterlassen sowie Beschädigungen zu vermeiden.
 
  • Werbung und Dekoration
Werbe- oder Propagandamaßnahmen jeder Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind in der Tanzschule grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht durch schriftliche Genehmigung der Tanzschule im Einzelfall gestattet wurden.
Die Verteilung von Werbematerialien, Flugzetteln und Zeitschriften im Geltungsbereich ist unbeschadet der sonstigen behördlichen Vorschriften ausschließlich nach Bewilligung der Tanzschule gestattet.
 
  • Getränke und Speisen
Die Tanzschule ist ein Gastronomiebetrieb, daher ist der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen nicht erlaubt.
In der Tanzschule gilt ein „verstärkter Jugendschutz“ d.h. kein Alkohol für Schülerinnen und Schüler in unseren Räumlichkeiten weder im Tanzunterricht noch bei Veranstaltungen, auch wenn diese laut Gesetz konsumieren dürften.
Alkoholisierten Jugendlichen wird kein Einlass gewährt.
 
  • Haftung/Gefahrentragung
Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.

Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt,
sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt.

Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen.

Bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Hauptpflichten des Vertrages, insbesondere Erteilen von Tanzunterricht) haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.
 
 
  • Fundsachen, Personen- und Sachschäden
In der Tanzschule gefundene Gegenstände sind an der Theke abzugeben.
Entstandene Personen- und Sachschänden sind sofort zu melden bei:
Herrn Ingo Meyerrose bzw. den anwesenden Tanzlehrenden.
  • Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
  • Rauchen
Im Gebäude der Tanzschule ist das Rauchen generell verboten.
 
  • Infektionskrankheiten
Bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten ist wegen Infektionsgefahr Herr Ingo Meyerrose bzw. das Büro der Tanzschule unverzüglich zu benachrichtigen.
 
  • Recht am eigenen Bild
Das Filmen und Fotografieren durch Besucher zu privaten Zwecken ist verboten.
Wird während des Unterrichts oder einer Veranstaltung durch die Tanzschule oder beauftragte Unternehmen in Bild und Ton aufgezeichnet, ist es möglich, dass der einzelne Besucher als Teil des Publikums in der Aufzeichnung (z.B. im Rahmen einer Sendungsausstrahlung bzw. Produktion, etc.) erscheint. Der Besucher stimmt der räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Verwertung einer solchen Aufzeichnung mit seinem Bild mit Betreten der Tanzschule zu.
Eine Vergütung von Rechten findet insoweit nicht statt.
  • Pflege, Überprüfung, Aktualisierung
Die Hausordnung wird jährlich überprüft und bei Bedarf revidiert bzw. aktualisiert.
  • Mitgeltende Dokumente
Dazu gehören die Geschäftsbedingungen – außerdem das Hygienekonzept der Tanzschule.
 
 
 
  • Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 26.02.2022 in Kraft.
Besucher erkennen mit Betreten der Tanzschule diese Hausordnung als verbindlich an. Die Hausordnung kann von der Tanzschule jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden.

Sollte ein Teil der Hausordnung unwirksam sein, berührt dies die restlichen Teile der Hausordnung nicht.

Streitigkeiten mit der Tanzschule unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird Kassel als Gerichtsstand vereinbart.